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9. April 2016

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Versicherung
ist Sache der Teilnehmer. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle und Diebstahl ab.

Über die Auslegung von Reglementsbestimmungen entscheidet der Veranstalter. Jeder Teilnehmer startet auf eigene Verantwortung und Gefahr. Startet ein Läufer nicht, so verfällt die Anmeldegebühr und geht an den Veranstalter. Kann der Lauf ohne Verschulden des Organisators, bei höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Keine Rückerstattung von Startgeldern! Bei einer Online-Anmeldung haben Sie die Möglichkeit eine Annullationsversicherung abzuschliessen. Das Startgeld kann nicht auf die Folgejahre übertragen werden. Am Lauftag selber, kann aber gratis die Startnummer an einen anderen Läufer bis kurz vor dem Start übertragen werden.

Die Athleten nehmen unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko am Rotseelauf teil. Der Organisator übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Haftung. Er empfiehlt jedem Teilnehmer, sich gründlich während längerer Zeit auf diesen Lauf vorzubereiten und vorher bei einem Arzt seinen Gesundheitszustand untersuchen zu lassen. Jenen, die in der letzten Woche vor dem Lauf eine fieberhafte Erkrankung hatten, wird von der Teilnahme abgeraten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Läufer/innen, die mit gesundheitlichen Problemen unterwegs sind, aus dem Rennen zu nehmen und am nächsten Sanitätsposten zu übergeben. Diesen Aufforderungen ist Folge zu leisten.
Wenn Eltern die Verantwortung übernehmen, können Schülerinnen und Schüler in der Kategorie U20 über 10 km starten. Eine Anfrage ist beim OK-Präsident zu stellen.
 
Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- / Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adressen aussprechen möchte, meldet dies dem Rotseelauf schriftlich.

Für den Rotseelauf gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.
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